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380KV-Ostküstenleitung

Unser Widerstand bleibt

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verfasst am 15. Dezember 2015

In einer Resolution vom Mai 2015 hat die Gemeindevertretung den Bürgermeister aufgefordert, alle Möglichkeiten – auch unter Zuhilfenahme geeigneter Rechtsmittel – zu nutzen, um die geplante Trasse der Ostküstenleitung sowie des Umspannwerks im Planfeststellungsverfahren zu verhindern.

Im Rahmen des sog. Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan hat die Gemeinde im Dezember folgende Stellungnahme abgegeben:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat in ihrer Sitzung am 19.05.2015 zu den Planungen für die Errichtung der sogenannten Ostküstenleitung (Projekt P72 des Netzentwicklungsentwicklungsplanes Strom 2025) folgende Resolution einstimmig verabschiedet:

„Die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg stellt sich entschieden gegen die geplante Stromtrasse für eine 380 kV-Leitung (sog. Ostküstenleitung) sowie die Errichtung eines weiteren Umspannwerkes auf Henstedt-Ulzburger Gebiet.
Das durchgeführte Dialogverfahren der TenneT weist unseres Erachtens erhebliche Mängel auf. Insbesondere wurde das Schutzgut Mensch unserer Meinung nach im Bereich Henstedt-Ulzburg nicht ausreichend berücksichtigt. Bereits vor Beendigung des Dialogverfahrens war daher für uns erkennbar, dass die TenneT im Wesentlichen nur die jetzt gewählte Trassenführung über Henstedt-Ulzburg in Erwägung gezogen hat.
Die Erforderlichkeit sowie die Verlegung der Trasse der Ostküstenleitung und des damit verbundenen Umspannwerkes (z.B. an die geplante Trasse der A20) sind daher erneut zu prüfen.
Um unserer Forderung Nachdruck zu verleihen, wird der folgende Aktionsplan verabschiedet:
1. Die Gemeindevertretung fordert eine unabhängige Bedarfsanalyse für die Planung der Ostküstenleitung. Die von TenneT dargelegte Auslastung von 21 % liegt nur knapp über dem Grenzwert. Im Verlauf der SüdLINK-Trasse gelang es mittels externer Gutachten die Erforderlichkeit der Trasse zu widerlegen. Die Gemeindevertretung wird sich daher mit anderen Kommunen und Initiativen entlang der Trasse zusammenschließen, um ein Gutachten gemeinsam in Auftrag zu geben und die hierbei anfallenden Kosten gemeinsam zu tragen.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert und von der Gemeindevertretung darin unterstützt, alle Möglichkeiten – auch unter Zuhilfenahme geeigneter Rechtsmittel – zu nutzen, um die geplante Trasse der Ostküstenleitung sowie des Umspannwerks im Planfeststellungsverfahren zu verhindern.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert und von der Gemeindevertretung darin unterstützt, mit allen von der Planung betroffenen Kommunen Kontakt aufzunehmen und gemeinsame Erklärungen vorzubereiten, um mit einer Stimme gegen die geplante Trasse der Ostküstenleitung zu sprechen.
4. Verwaltung und Politik starten und unterstützen eine Unterschriftenaktion, mit der alle Bürgerinnen und Bürger Henstedt-Ulzburgs unsere Forderungen unterstützen können.
5. Die in der Gemeindevertretung repräsentierten Fraktionen werden ihre Kontakte zu den im Land Schleswig-Holstein sowie im Bundestag tätigen Politikern nutzen, um für Unterstützung dieser Forderungen zu werben.”

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg wird alle notwendigen Schritte einleiten, um eine Lösung im Sinne dieser Resolution herbeizuführen. Hierzu sind im Rahmen des gegenwärtig noch laufenden Dialogverfahrens zahlreiche Gespräche mit dem Vorhabenträger „Tennet“ und dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein geführt geworden, die aus Sicht der Gemeinde bislang keine befriedigende Ergebnisse erbracht haben.

Uns ist bekannt, dass der Netzentwicklungsplan lediglich Rahmenbedingungen für die Netzentwicklung beschreibt und die konkrete Planung mit geografischen Verläufen von Stromleitungen und genauen technologischen Lösungen nicht Teil des Netzentwicklungsplans ist, so dass von der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hierzu erst im Zuge des diesbezüglich noch einzuleitenden Planfeststellungsverfahrens Einfluss genommen werden kann.
Dennoch fordern wir Sie auf, die zwingende Notwendigkeit für die Netzverstärkung bzw. den Netzausbau zwischen dem Kreis Segeberg über Lübeck nach Göhl (Ostküstenleitung P72) mit dem geplanten Neubau einer 380-kv-Schaltanlage im Kreis Segeberg durch eine unabhängige gutachterliche Bedarfsanalyse nachzuweisen, da seitens der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hieran erhebliche Zweifel bestehen und die bisher hierzu vorliegenden Begründungen nicht nachvollziehbar sind. Insbesondere ist das Erfordernis zur Errichtung einer neuen Schaltanlage auf Henstedt-Ulzburger Hoheitsgebiet nicht plausibel, da hierfür das bereits bestehende Umspannwerk Hamburg/Nord (50HzT) genutzt bzw. erweitert werden könnte.