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380 KV-Planung

Empörung über Tennet

verfasst am 19. Juni 2020

Die TenneT hat mitgeteilt, dass sie nun erneut das Planfeststellungsverfahren zur Ostküstenleitung beantragt hat.  Dabei ist vorgesehen, in zwei Abschnitten die 380 KV-Leitung als Erdkabel zu verlegen, eine davon als Pilotstrecke in Henstedt-Ulzburg. Dass die betroffenen Kommunen von diesem Vorhaben aus der Presse erfahren mussten, zeigt den bereits in der Vergangenheit erlebten Umgangsstil des Stromnetzbetreibers mit den Bedenken der betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner.

SPD-Fraktionsvorsitzender Horst Ostwald: „Das durchgeführte Bewertungsverfahren der Tennet weist unseres Erachtens wie schon der erste Antrag zur Planfeststellung erhebliche Mängel auf. Das Schutzgut Mensch wurde im Bereich Henstedt-Ulzburg nicht ausreichend berücksichtigt. Alle Einwände und gelieferten Argumente der betroffenen Kommunen wurden offensichtlich negiert. Stattdessen müssen wir erkennen: Die aktuelle Tennet-Planung mit ihrer „technisch -wirtschaftlich effizienten Lösung“ wird die Gemeinde Henstedt-Ulzburg zerschneiden – wo bleiben da die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner.“

Die erste Zurückweisung der TenneT durch die Genehmigungsbehörde wurde damit begründet, dass die jüngste Rechtsprechung eine deutlich vertiefte Betrachtung bei der Abwägung des Korridors im Bereich von Wohnumfeldern verlange – von Abwägungsfehlern der TenneT war die Rede. Die SPD wartet nun gespannt auf die neue Beurteilung in den Planungsunterlagen.

Die SPD-Fraktion stellt sich entschieden gegen die geplante Stromtrasse für eine 380 kV-Leitung sowie die Errichtung eines weiteren Umspannwerkes auf Henstedt-Ulzburger Gebiet.

Nadine Braasch, Mitglied im Planungs- und Bauausschuss: „Wir fordern nach wie vor die Trasse entlang der geplanten A20. Das Argument, dass sich die BAB-Trasse lediglich in der Planung befinde, darf nicht zählen, wenn es um den Schutz der Menschen in dichtbesiedelten Kommunen geht.“

Die SPD kündigt weiteren Widerstand gegen die Planung der Tennet an. Sie will die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und das bedeutet, zunächst den neuen Entwurf zum neuen Planfeststellungsverfahren abzuwarten. Und nach wie vor gilt: Wir schließen auch den juristischen Weg nicht aus.