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Unfassbar

Massiver Einschnitt in Kinderschutz!

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verfasst am 10. Dezember 2018

Entgegen den Empfehlungen der Fachleute aus dem Sozialministerium Schleswig-Holstein, dem Kreisjugendamt des Kreises Segeberg und der Therapiehilfe e.V., ein wichtiger Partner Henstedt-Ulzburgs in der Jugendarbeit, wurde die aktuell bestehende und besetzte Stelle für die pädagogische Fachberatung für 2019 und die Folgejahre nicht genehmigt.

Dieses geschah im Hauptausschuss durch WHU, BFB und FDP ohne auch nur einen einzigen belastbaren Grund zu nennen.

Die pädagogische Fachstelle setzt sich aus drei Handlungsfeldern zusammen: InsoFa (4,5 Wochenstunden), Schulträgerangelegenheiten (10 Wochenstunden) und Kinderschutz (24,5 Wochenstunden). Die Aufgaben der InsoFa (insoweit erfahrene Fachkraft) sind bei der Kindeswohlgefährdung die fachliche Abschätzung der Gefahrenlage, sich daraus ergebende Beratung, Begleitung bei der Hilfeplanung und die Umsetzung des Schutzkonzeptes.

Der Leiter des Kreisjugendamtes stellt dazu fest: „Der Kreis Segeberg begrüßt durchaus, dass die Gemeinde eine eigene InsoFa beschäftigt, da dies bei einem Kita-Träger dieser Größenordnung für sinnvoll und angebracht erachtet wird.“

Der Leiter der Therapiehilfe e.V. bemerkt, dass es dringend geboten ist, dass ein großer Träger von KiTas über eine eigene InsoFa verfügt. Er kommt zu dem Schluss: “Die personellen Kapazitäten unserer Einrichtung erlauben es nicht, sämtliche Risikoeinschätzungen der Gemeinde zeitnah abzuarbeiten.
Und das Sozialministerium des Landes S.-H. lobt: „Die organisatorische und strukturelle Trennung der Kitafachberatung von der Kinderschutzberatung ist fachlich in jedem Fall nachvollziehbar und zu begrüßen.“

Wir sind sicher, dass es durch den deutlichen Aufgabenzuwachs im Kinderschutz im Rahmen der Umsetzung der Regelungen im Kinderschutzgesetzes vermehrt Bedarf für eine zusätzliche Fachberatung geben wird.

So stellt auch das Sozialministerium fest, dass nur die umfassende Wahrnehmung dieser Aufgaben auf Gemeindeebene bzw. Trägerebene es ermöglicht, dass die Fachkräfte in den Einrichtungen „adäquat, regelgerecht, aber vor allen Dingen angemessen im Interesse des zu schützenden Kindes handeln können“.
Und es ermutigt die Gemeinde: so „… ist in Ihrem vorliegenden Fall eine eigenständige Fachstelle Kinderschutz auf Gemeinde- bzw. Trägerebene aus meiner Sicht gut zu begründen.“

Die Fachstelle im Eigenbetrieb ist einzig und allein für die pädagogische Fachberatung in Kita und Hort zuständig und dürfte damit auch hinreichend zu tun haben. Diese Auffassung wird unterstützt von den Betriebsleitern des Eigenbetriebes.

Patrizia Giuffrida, Mitglied im Kinder- und Jugendausschuss: “Wir sprechen hier aber über eine Fachstelle für den Bereich, der damit nicht abgedeckt ist: Grundschulen, Vorschulen, weiterführende Schulen und Kinder, die nicht in einen Kindergarten gehen. Es geht hier um eine wichtige präventive Arbeit, die in Henstedt-Ulzburg bislang von einer bundesweit anerkannten, versierten Fachkraft vorgenommen wurde und nun ohne nachhaltige Begründungen nicht mehr genehmigt wurde.”

Die SPD-Fraktion will die Fachstelle erhalten, weil mit der Nichtgenehmigung durch WHU, BFB und FDP die anerkannt gute Qualität des Kinderschutzes in Henstedt-Ulzburg massiv beschnitten wird und zum Teil gar nicht mehr in Henstedt-Ulzburg stattfindet.

Aber wie sagte Frau Iwersen von der WHU in der Diskussion auf unsere Frage, welche Gründe es denn gebe, diese Stelle abzuschaffen: „Die Aussagen der Experten sind ja nur Empfehlungen …. und im Übrigen sollten wir nun darüber abstimmen.“

Wir werden in der Gemeindevertretung am 11.12. dem Bürgermeister die Frage stellen, wie die Gemeinde als Träger nun ihren „gesetzlichen Schutzauftrag“ erfüllen will. Die Sitzung geht um 19:30 Uhr los und ist öffentlich, hören Sie sich selbst an, wie es zukünftig um das Wohl der Kinder bestellt sein wird.