1. Startseite
  2. Fraktion
  3. Mein Bereich
  4. Ortsverein
  5. Thema
  6. Archiv
  7. Kontakt
  8. Facebook

Rewe

Rechtmäßigkeit unabhängig vom Inhalt betrachten

, ,
verfasst am 17. Oktober 2017

Die SPD steht inhaltlich hinter der Ansiedlung von Rewe im Gewerbegebiet.

Aber das war nicht das Thema am 12.10. auf der letzten Sitzung der  Gemeindevertretung. Hier ging es einzig darum, ob die Fragestellung des Bürgerbegehrens rechtmäßig ist oder nicht.
Den Antrag stellenden Fraktionen liegt ein Gutachten vor, welches erhebliche Zweifel daran äußerte. Die wichtigsten Punkte sind:
1. Die Fragestellung verstößt gegen die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, weil sie unzulässig in die planerische Abwägungsfreiheit eingreift.
2. Das Bürgerbegehren ist auf etwas Unmögliches gerichtet, weil sich der anschließende Bürgerentscheid nicht mehr so umsetzen lässt, dass die Abwägung des Bebauungsplanes nicht beeinflusst wird.
3. Die Begründung des Bürgerbegehrens ist rechtlich erheblich zweifelhaft.
Die SPD macht ihre Zustimmung oder Ablehnung eines Bürgerbegehrens nicht davon abhängig, ob ihr der Inhalt gefällt oder nicht, sondern alleine davon, ob sie ihn für rechtmäßig hält. In diesem Fall können wir der bisherigen Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht nicht folgen.
Deswegen haben wir zugestimmt, der Kommunalaufsicht fristgerecht eine Stellungnahme zukommen zu lassen, die unsere abweichende Position verdeutlicht.
Niemandem ist mit der Durchführung eines rechtswidrigen Bürgerentscheides gedient, am allerwenigsten doch der Bürgerinitiative selbst. Wir wollen deswegen Rechtssicherheit, denn Recht muss Recht bleiben.
Inhaltlich stehen wir weiterhin zu unseren Positionen und sind überzeugt, im Falle eines Bürgerentscheides eine Mehrheit für diese Position zu finden. Die SPD hatte nicht und wird auch nie Angst vor dem Bürgerwillen haben, weil wir überzeugte Demokraten und eine Rechtsstaatspartei sind. In einem Rechtsstaat bekommt nicht der Recht, der am lautesten ist, sondern der, der im Einklang mit den Gesetzen handelt. Nur dies wollen wir hier überprüfen lassen – nicht mehr und nicht weniger.