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SPD warnt

Kein Zeitspiel gegen KITA-Bürgerbegehren!

verfasst am 30. Juni 2017

Der Streit um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens hört nicht auf. Die Elterninitiative „Pro Eigenbetrieb“ hat die notwendigen Unterschriften gesammelt und beim Kreis Segeberg eingereicht.

Nun wurde von der dortigen Kommunalaufsicht als zuständiger Behörde bestätigt, dass das Bürgerbegehren statthaft ist. Die Fragestellung wurde als zulässig eingeordnet. Ebenso hat die Kommunalaufsicht keine rechtwidrigen, falschen oder irreführenden Behauptungen in der Begründung der Initiative ausmachen können. Diese Behauptung war mehrfach von den vier Fraktionen aufgestellt worden.

Die vier Gegner des Bürgerbegehrens haben mittlerweile Widerspruch angekündigt, der nach Auffassung der SPD  in einer Klage enden könnte, wenn die Kommunalaufsicht den Widerspruch ablehnt.

Die SPD fordert nun die vier Fraktionen von BfB, CDU, FDP und WHU auf, alles zu unterlassen, was zu Verzögerungen führt und es unmöglich macht, den geplanten Termin am Tag der Bundestagswahl (24. September) für den Bürgerentscheid zu erreichen.

Die SPD betont, dass ein Widerspruch der vier Fraktionen natürlich deren Recht  ist –  die Vermutung, dass auf Zeit gespielt wird, um den geplanten Termin zu verhindern, sei aber naheliegend.

Fraktionsvorsitzender Horst Ostwald: „Die Wahlbeteiligung wird an dem Tag erheblich höher sein und zu einer deutlich klareren Aussage der Bürgerinnen und Bürger zum Bürgerentscheid führen. Auch die AöR-Befürworter sollten sich eine möglichst große Beteiligung der Bevölkerung wünschen und sich ihr stellen, statt zu taktieren.“

Als entlarvend bewerten die Sozialdemokraten, dass die Wählergemeinschaften, die entweder die Mitbestimmung des Bürgers im Namen tragen (WHU – Wählergemeinschaft für Bürgermitbestimmung) oder ihren besonderen Einsatz für die Bürger  dokumentieren wollen (BfB Bürger für Bürger) sich so vehement gegen das Bürgerbegehren wehren.