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Gemeinsame Stellungnahme

Linienfindung einer 380 KV Leitung

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verfasst am 06. Juni 2015

Der Umwelt- und Planungsausschuss hat sich in der Sitzung am 09.02.2015 einvernehmlich dafür ausgesprochen, eine Arbeitsgruppe, bestehend aus jeweils einem Vertreter der Fraktionen und Mitarbeitern der Verwaltung, kurzfristig mit der
Erarbeitung eines Entwurfs einer gemeindlichen Stellungnahme zu den verschiedenen Trassenvarianten der zukünftigen 380-KV-Ostküstenleitung zu beauftragen.

Die Arbeitsgruppe hat am 19.02.2015 über den Entwurf der gemeindlichen Stellungnahme beraten. Es bestand Einigkeit, dass sich die Stellungnahme nur auf die Belange der Gemeinde Henstedt-Ulzburg beziehen soll, d.h. weder Ausführungen zur grundsätzlichen Erforderlichkeit der Ostküstenleitung, noch zu den Vor- und Nachteilen der übrigen Trassen außerhalb des Gemeindegebietes enthalten soll.

Da es sich zurzeit noch um ein informelles Beteiligungsverfahren handelt, wird die Einbindung einer juristischen Vertretung zum jetzigen Zeitpunkt nicht als erforderlich angesehen.

Gegebenenfalls ist aber im konkreten Planfeststellungsverfahren nochmals über die Einschaltung eines Juristen zu entscheiden.

Von der Verwaltung wurde auf der Grundlage des Untersuchungskonzeptes für die Umweltverträglichkeitsstudie Zur 380-kV-Ostküstenleitung – Abschnitt I Segeberg – Lübeck ein erster Entwurf einer gemeindlichen Stellungnahme erarbeitet, der in der Sitzung des Arbeitskreises erörtert und ergänzt wurde.

Die Stellungnahme bezieht sich im Wesentlichen auf die Fehlerhaften bzw. unvollständigen Darstellungen der Nutzungen und Planungen im Bereich der auf Gemeindegebiet verlaufenden Trassenkorridore in den Scopingunterlagen Raumwiderstand, Raumordnung und Naturschutzfachliche Belange

Sie führt zu dem Ergebnis, dass eine sachgerechte Prüfung der geplanten Trassenkorridore aufgrund der nicht richtig bzw. unvollständig dargestellten Umweltinformationen bislang nicht erfolgen konnte und der tatsächliche Raumwiderstand seitens der Gemeinde so hoch eingeschätzt wird, dass eine Realisierung der Trassen nicht möglich ist

 

Stellungnahme der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeinde Henstedt-Ulzburg lehnt die Trassenkorridore im Gemeindegebiet “Kreis Segeberg – Raum Lübeck” ab.
Einen entsprechenden Beschluss hat der gemeindliche Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 02.03.2015 gefasst.
Folgende Begründung führt zur Ablehnung der dargestellten Trassenkorridorre:

 

1. Scopingunterlage Raumwiderstand

Trasse am Autobahnzubringer
Das Gewerbegebiet Ulzburg ist nicht vollständig dargestellt. Es fehlen die Flächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 126 „Gewerbegebiet Langes Stück“, Nr. 126a „Gewerbegebiet Langes Stück“ (Reitsportfachgeschäft) und des Bebauungsplanes Nr. 123 „Gewerbegebiet Westlich große Heidkoppel“. Die übrigen Flächen werden zur Zeit überplant durch den Bebauungsplan Nr. 126 a „Gewerbegebiet Nördlich Heideweg“. Die Pläne sind bereits entsprechend zur Verfügung gestellt worden. Daher ist hier eine Korrektur der Raumwiderstandkarte erforderlich. Im Norden des Autobahnzubringers befindet sich der Naturraum Siebenstücken, der durch die o.g. Bebauungspläne planungsrechtlich gesichert ist. Hier hat die Gemeinde mit großem Aufwand Lebensraum für z.B. den Kiebitz geschaffen (siehe die Ausführungen auf Seite 3 dieses Schreibens). Eine Errichtung der Leitung in diesen Flächen ist mit den Ausgleichsverpflichtungen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg nicht vereinbar.

Trasse 220 kV Leitung Nr. 202
Dieser Korridor verläuft über vorhandene und geplante Wohngebiete und ist daher nicht umsetzbar gem. Scopingunterlage Seite 42 „Die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit werden in erster Linie anhand der gesetzlich geltenden Grenzwerte beurteilt, die dazu dienen, Gefährdungen der menschlichen Gesundheit auszuschließen. Darüber hinaus ist insbesondere der Vorsorgegrundsatz zu berücksichtigen, der in § 4 der 26. BImSchV formuliert ist. So dürfen Niederfrequenzanlagen zur Fortleitung von Elektrizität mit einer Frequenz von 50 Hertz und einer Nennspannung von 220 Kilovolt und mehr, die in einer neuen Trasse errichtet werden, Gebäude oder Gebäudeteile nicht überspannen, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.“

Trasse 220 kV Leitung Nr. 208
Auch dieser Korridor verläuft über vorhandene und geplante Wohngebiete und ist daher nicht umsetzbar gem. Scopingunterlage Seite 42: „Die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit werden in erster Linie anhand der gesetzlich geltenden Grenzwerte beurteilt, die dazu dienen, Gefährdungen der menschlichen Gesundheit auszuschließen. Darüber hinaus ist insbesondere der Vorsorgegrundsatz zu berücksichtigen, der in § 4 der 26. BImSchV formuliert ist. So dürfen Niederfrequenzanlagen zur Fortleitung von Elektrizität mit einer Frequenz von 50 Hertz und einer Nennspannung von 220 Kilovolt und mehr, die in einer neuen Trasse errichtet werden, Gebäude oder Gebäudeteile nicht überspannen, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.“
Trasse 110 kV Leitung Nr. 145
Auch dieser Korridor verläuft auch über vorhandene und geplante Wohngebiete und ist daher nicht umsetzbar gem. Scopingunterlage Seite 42.

Zudem verläuft der Leitungskorridor unmittelbar entlang des Naturschutzgebietes „Oberalsterniederung“. Dieses Naturschutzgebiet ist gleichzeitig auch EU-Vogelschutzgebiet.
Innerhalb des Leitungskorridors gibt es Sichtungen des großen Brachvogels, im NSG gibt es Brutgebiete.

Im weiteren Verlauf der Trasse befinden sich seitens der Gemeinde Henstedt-Ulzburg geplante Waldgebiete, die bei einer Realisierung der 380 kV Leitung nicht mehr umgesetzt werden könnten. Der Flächennutzungsplan entfaltet gem. § 7 BauGB eine unmittelbare Bindungswirkung. Öffentliche Planungsträger, die nach § 4 oder § 13 beteiligt worden sind, haben ihre Planungen dem Flächennutzungsplan insoweit anzupassen, als sie diesem Plan nicht widersprochen haben.

 

2. Scopingunterlage Raumordnung

Ortsteil Ulzburg
Das Gewerbegebiet Ulzburg Nord ist unvollständig dargestellt.

Die dargestellte Ortslage östlich der BAB A7 ist tatsächlich der Golfplatz Kaden.

Ortsteil Ulzburg Süd
Es fehlt die Darstellung der Ortslage Beckershof.

Es fehlt die Darstellung der Ortslage nördlich der Straße Dammstücken.

Ortsteil Henstedt- Rhen
Die Darstellung der bereits bebauten Gebiete ist unvollständig. Dies betrifft sowohl das Gewerbegebiet, als auch die Ortslage.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass durch die fehlenden Darstellungen in der Karte Raumordnung, die Planungsgrundlage Raumwiderstand im Ergebnis teilweise irreführend ist.

 

3. Scopingunterlage Naturschutzfachliche Belange
Der Campingplatz Ulmenhof im Bereich der Ortslage Götzberg ist nicht dargestellt.

Der Radwanderweg „Korl-Barmstedt“ (ehemalige EBOE-Trasse) ist unvollständig dargestellt.

Im Bereich der Pinnauniederung brütet der Eisvogel; dies ist in der Scopingunterlage noch zu ergänzen.

Der Naturraum Siebenstücken (nördlich des Autbahnzubringers) ist in der Karte nicht eingezeichnet; dieser Naturraum dient als Kompensationsmaßnahme für das Gewerbegebiet Ulzburg. Die Kompensationsfläche stellt bereits heute, wenige Jahre nach der Herrichtung für einige anspruchsvollere Vogelarten einen geeigneten Lebensraum dar.

Gerade die verschiedenen Gewässer auf der Fläche sind Anziehungspunkt für eine Reihe z. T. seltener Watvögel wie Flussuferläufer, Waldwasserläufer, Flussregenpfeifer, Bekassine und Zwergschnepfe. Für die meisten unter ihnen stellen sie bereits gut angenommene Rasträume auf dem Durchzug dar, während sie für die vermutlich (noch) in der näheren Umgebung brütenden Flussregenpfeifer und Kiebitze als bedeutungsvolle Nahrungshabitate fungieren. Weiterhin sind sie ganzjährig Anziehungspunkt für eine Vielzahl von Enten- und Gänsearten sowie dem Höckerschwan. Derzeit befinden sich die Gewässer noch im Pionierstadium, wobei gerade die Entwicklung der Ufervegetation langsam einsetzt.

Derzeit brüten schon einzelne Entenvögel wie Stock- und Reiherente sowie Brandgans auf bzw. an den Gewässern, wobei nach dem Aufkommen von Uferröhrichten für diese Vogelgilde ein hohes Entwicklungspotenzial besteht. Bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die ökologische Wertigkeit der Gewässer aus avifaunistischer Sicht als hoch einzustufen. Hierzu tragen auch die z. T. noch vegetationsarmen Uferbereiche bei, welche z. B. für Watvögel einen sehr geeigneten Nahrungsraum darstellen.

Die in Teilen uferbegleitenden Sauergrasbestände stellen gute Versteckmöglichkeiten für z. B.
durchziehende Bekassinen und Zwergschnepfen dar, welche auf dichte, sehr nasse Vegetationsstrukturen angewiesen sind. In dem südöstlich gelegenen Wiesentümpel und den westlichen Regenrückhaltebecken finden sich darüber hinaus bereits größere Laichvorkommen u.a. von Erdkröte, Teich- und Grasfrosch.

Auf den offenen Dauergrünlandflächen brüteten 2014 zwei Brutpaare der Feldlerche sowie ein Brutpaar der Schafstelze. Weiterhin konnte ein Brutpaar des Schwarzkehlchens im Bereich eines gewässerbegleitenden Zauns im zentralen Bereich der Fläche festgestellt werden. Kiebitze hingegen, welche die eigentliche Zielart der Optimierungsmaßnahme darstellt, brüteten im Jahr 2014 (noch) nicht auf der Fläche. Sie traten zwar während der Brutzeit mit einigen Individuen regelmäßig als Nahrungsgäste in Erscheinung, fanden aber auf der Fläche noch keine geeigneten Bruthabitate vor.

Trotzdem stellten die Grünländer bereits in dieser frühen Aushagerungsphase nicht nur hochwertige Nahrungshabitate für den Kiebitz sondern auch für Enten- und Gänsearten, den Höckerschwan sowie etliche weitere Arten (u. a. Rabenkrähe, Star, Rauchschwalbe u. a.) dar.

Aufgrund dieser nicht dargestellten Umweltinformationen ist eine sachgerechte Prüfung der geplanten Trassen bisher nicht erfolgt. Der Raumwiderstand für die Trassenplanung im Gemeindegebiet Henstedt-Ulzburgs wird von mir so hoch eingeschätzt, dass eine Realisierung nicht möglich ist.