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Planfeststellung 380kV

So nicht, Tennet!

verfasst am 24. Februar 2021

Nach einer ersten Durchsicht der Planunterlagen zur 380kV-Hochspannungsleitung im Juni 2020 stellte der SPD-Fraktionsvorsitzende Horst Ostwald fest: „Das durchgeführte Bewertungsverfahren der Tennet weist unseres Erachtens wie schon der erste Antrag zur Planfeststellung erhebliche Mängel auf. Das Schutzgut Mensch wurde im Bereich Henstedt-Ulzburg nicht ausreichend berücksichtigt“.

Wir mussten im Juni leider zur Kenntnis nehmen: Die Tennet lässt sich durch die Argumente der Bürgerinnen und Bürger nicht beirren. Die aktuelle Planung mit ihrer „technisch -wirtschaftlich effizienten Lösung“ wird die Gemeinde Henstedt-Ulzburg zerschneiden.

Inzwischen sind diese Planungen der Tennet bei der Planfeststellungsbehörde, dem Ministerium für Energie, Landwirtschaft, Natur und Digitalisierung, eingereicht worden.

Alle Fraktionen in der Gemeindevertretung haben nun mit ihrem positiven Beschluss zur Stellungnahme der Kieler Verwaltungsrechtlerin Frau Prof. Dr. Angelika Leppin deutlich gemacht, dass sie Widerstand gegen die von der Vorhabenträgerin TenneT vorgelegten Planfeststellungsunterlagen für den Neubau der 380-kV-Leitung leisten werden (siehe Anlagen).

Frau Prof. Leppin wies bei ihren Einwänden zunächst darauf hin, dass die Planungshoheit der Gemeinde betroffen sei. So würde ein Umspannwerk im „Beckershof“ eine mögliche Wohnbebauung zunichtemachen, geplante Ausgleichsflächen würden nicht realisierbar sein. Im Verlauf des Erdkabelkorridors würden Baugrundstücke verloren gehen.

Im weiteren Verlauf wies sie darauf hin, dass sich Mängel besonders daraus ergeben, dass:

bereits die Raumwiderstandsanalyse unter einem erheblichen Abwägungsmangel leidet, da sie die Trasse nur bis zu den möglichen „Netzverknüpfungspunkten“ betrachtet,

die Bewertung der Variante „V1“ (Autobahn) unter erheblichen Mängeln leidet, weil diese Trasse bewusst zu „teuer“ gerechnet wurde und die Variante „V2“ demgegenüber zu „günstig“,

die Bewertung der „Bestandstrasse“ als zwingende Vorbelastung abwägungsfehlerhaft ist,

der Abschnitt A 6 gegen das Überspannungsverbot verstößt,bei der Betrachtung der „vorzugswürdigen“ Trasse (A 2 plus Abschnitt 6) die Kosten der Erdverkabelung außer Acht gelassen wurden,

der Erdkabeltrasse durch die Pinnauwiesen unüberwindbare (geologische) Hindernisse entgegenstehen,

die Standorte für das Umspannwerk fehlerhaft abgewogen wurden und

auch die Umweltverträglichkeitsstudie unter erheblichen Mängeln leidet.

Finale Aussage: Nach alledem wird deutlich, dass die Vorhabenträgerin – richtigerweise – die Trasse V1 hätte beantragen müssen.

Die SPD-Fraktion stellt sich auch weiterhin entschieden gegen die von der Tennet geplante Stromtrasse für eine 380 kV-Leitung sowie die Errichtung eines weiteren Umspannwerkes auf Henstedt-Ulzburger Gebiet.

Nadine Braasch, Mitglied im Ausschuss für Planung und Bau: „Wir wollen die Trassenführung durch den Ort verhindern und -wenn notwendig – unseren Widerstand auch vor dem Bundesverwaltungsgericht einbringen.“

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