1. Startseite
  2. Fraktion
  3. Mein Bereich
  4. Ortsverein
  5. Thema
  6. Archiv
  7. Kontakt
  8. Facebook

SPD

lehnt Klage gegen vorzeitigen Baubeginn Ostküstenleitung ab!

,
verfasst am 05. Januar 2023

„Die vorbereitenden Maßnahmen sind reversibel, das Klagerecht ist fraglich und damit ist die Aussicht auf Erfolg verschwindend gering“, begründete Nadine Braasch im Planungs- und Bauausschuss am vergangenen Montag die Entscheidung der SPD-Fraktion, einer Klage gegen den vorzeitigen Baubeginn an der Ostküstenleitung durch die Tennet nicht zuzustimmen.

Die SPD sprach sich damit gleichzeitig gegen diese Verschwendung von Steuergeldern aus.

Die Rechtsanwältin der Gemeinde – Frau Prof. Dr. Angelika Leppin – hatte vorab festgestellt, dass ein „Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der vorgezogenen Maßnahmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keinen Erfolg haben wird.“

Im Laufe der Ausschuss-Sitzung hat sie ihre juristische Einschätzung mehrfach wiederholt.

Die Ignoranz von CDU, BfB und FDP gegenüber dieser juristischen Einschätzung von Frau Prof. Dr. Leppin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht,  und der detaillierten Stellungnahme mit entsprechenden Urteilen zu ähnlichen Sachverhalten ist schon äußerst bemerkenswert. Gegen den ausdrücklichen Rat der eigenen Anwältin eine Klage einzureichen, spricht nicht gerade für die Befürworter, sondern lässt eher vermuten, dass es hier um Selbstdarstellung auf Kosten des Steuerzahlers geht.

Die komplette Stellungnahme ist leider nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, wir hätten Ihnen gerne einen Einblick gegeben.

Aber wie sagte der Fraktionsvorsitzende der BfB: „Es handelt sich hier nicht um eine juristische, sondern um eine politische Entscheidung.“ In Anbetracht der Fragestellung, ob die Gemeinde vor Gericht zieht, eine abenteuerliche Einschätzung.

Die richtigen Zeichen hat die Gemeinde bereits mit Ihrer Stellungnahme zur Planfeststellung im August 2022 gesetzt. Alles darüber hinaus ist u. E. unnötig und entspricht nicht dem Grundsatz, wie wir mit Steuergeldern umgehen.

Vor allem dann nicht, wenn wir kein Klagerecht haben, da die Grundstücke, um die es geht, sich nicht im gemeindlichen Besitz befinden. Jeder betroffene Grundstückseigentümer muss für sich selbst den Klageweg bestreiten.

SPD-Fraktionsvorsitzender Horst Ostwald bekräftigte, dass die Ablehnung der Klage keineswegs bedeutet, dass die SPD ihre grundsätzliche Meinung zu der Trasse der Ostküstenleitung geändert hat: „Das Verfahren läuft und wir haben zu jedem Zeitpunkt gesagt, dass wir den Beschluss der Planfeststellungsbehörde abwarten, die Sachlage juristisch bewerten lassen und dann entscheiden, wie es sinnvoll für die Gemeinde weitergehen soll“.

Dem konnten in der Ausschusssitzung nicht alle Fraktionen folgen, weshalb mit einer Stimme Mehrheit (7:6) gegen die Stimmen von SPD, WHU und Bündnis 90/die Grünen der Klageweg beschlossen wurde:  Der Planungs- und Bauausschuss beauftragt die Bürgermeisterin, namens der Gemeinde Klage gegen den vorzeitigen Maßnahmebeginn einzureichen und vorläufigen Rechtsschutz zu beantragen. Der Ausschuss beauftragt die Bürgermeistern, Frau Prof. Dr. Leppin mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Gemeinde zu beauftragen.

SPD und WHU haben sich inzwischen in einer gemeinsamen Pressemitteilung zu ihrer Entscheidung geäußert.

Ebenso wie die Verwaltung begrüßt die SPD den in der Sitzung geäußerten Wunsch einer Bürgerin nach einer Informationsveranstaltung zu der Ostküstenleitung. BfB suchte in ihrer Erklärung dazu eher nach Gründen, warum diese nicht stattfinden soll und kann.