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Alstergymnasium – Olzeborchschule

Kooperationsvertrag wird nicht genehmigt

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verfasst am 24. Februar 2015

In der jüngsten Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses wurden die Mitglieder darüber informiert, dass das Land dem von der Gemeindevertretung eingereichten Kooperationsvertrag zwischen Alstergymnasium und Olzeborchschule derzeit die Zustimmung verweigert. Der Kooperationsvertrag zwischen dem BBZ und der Olzeborchschule trat hingegen ohne weitere Beanstandungen in Kraft.

Die SPD sieht sich dadurch in ihrer Ablehnung des Kooperationsvertrages des Alstergymnasiums bestätigt. „Wir haben von Anfang an gesagt, dass wir Kooperationsverträge zwar nur nachrangig befürworten, aber wenn solche Verträge geschlossen werden, müssen sie inhaltlich sinnvoll sein. Deswegen haben wir dem Vertrag mit dem BBZ zugestimmt und dem anderen unsere Zustimmung verweigert“, sagt Christian Schäfer, Mitglied im Kinder- und Jugendausschuss, der diesen Standpunkt auch schon in der Gemeindevertretersitzung vertreten hatte. „Leider ist uns die Mehrheit nicht gefolgt, sonst hätten wir dieses Debakel vermeiden können – Zeit für Nachverhandlungen wäre gewesen.“

Dies sei eben das Ergebnis, wenn die Partner nicht auf Augenhöhe verhandelten, sondern einer meint die Regeln vorgeben zu müssen ohne auf den anderen Partner zuzugehen oder Rücksicht zu nehmen. „Solche Minimalverträge brauchen wir nicht“, ergänzt Horst Ostwald, der Fraktionsvorsitzende.

Für die SPD ist dies ein weiterer Beleg, dass die Olzeborchschule eine eigene Oberstufe benötigt, die auch der Gemeinschaftsschule auf dem Rhen zugute kommt, da eine Kooperation zwischen zwei Gemeinschaftsschule immer besser sei als mit einem Gymnasium. Christian Schäfer:„Hier könnte wirklich kooperiert, statt diktiert werden. Eine solche Kooperation ist eine Kooperation auf Augenhöhe zum Nutzen beider Schulen und ihrer Schüler und natürlich ein echter Gewinn für den Schulstandort Henstedt-Ulzburg.“